Art 30
Stand: 02.10.2026
Artikel 27 Posten 3 (vertikale Gliederung)
und
Artikel 28 Posten B 2 (horizontale Gliederung)
Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren; Erträge aus Beteiligungen; Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
Hier sind alle Dividenden und Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren, aus Beteiligungen sowie aus Anteilen an verbundenen Unternehmen auszuweisen. Erträge aus Investmentfonds-Anteilen sind ebenfalls hier auszuweisen.