Art 31
Stand: 02.10.2026
Artikel 27 Posten 4 und 5 (vertikale Gliederung)
und
Artikel 28 Posten A 2 und B 3 (horizontale Gliederung)
Provisionserträge und Provisionsaufwendungen
Als Provisionserträge bzw. Provisionsaufwendungen gelten — unbeschadet des Artikels 29 — die im Dienstleistungsgeschäft für andere anfallenden Erträge bzw. Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer. Dazu gehören vor allem:
— Bürgschaftsprovisionen, Provisionen für die Verwaltung von Krediten für Rechnung anderer Kreditgeber sowie für den Handel mit Wertpapieren für andere;
— Provisionen und andere Aufwendungen und Erträge im Zahlungsverkehr, Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren;
— Provisionen aus dem Devisen-, Sorten- und Edelmetallhandel für andere;
— Provisionen für die Vermittlertätigkeit bei Kreditgeschäften, Sparverträgen und Versicherungsverträgen.