Art 20 Passivposten 3 — Verbriefte Verbindlichkeiten
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-635-ewg/20#abs-1 (1) Dieser Posten enthält sowohl Schuldverschreibungen als auch diejenigen Verbindlichkeiten, für die übertragbare Urkunden ausgestellt sind, insbesondere „certificates of deposit“, „bons de caisse“ und Verbindlichkeiten aus eigenen Akzepten und Solawechseln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-86-635-ewg/20#abs-2 (2) Als eigene Akzepte gelten nur Akzepte, die vom Kreditinstitut zu seiner eigenen Refinanzierung ausgestellt worden sind und bei denen es erster Zahlungspflichtiger („Bezogener“) ist.