Gesetze / RL 2014/90/EU RL 2014/90/EU Art 33 Erfahrungsaustausch Stand: 02.10.2026 Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Notifizierungspolitik zuständig sind, insbesondere in Bezug auf die Marktüberwachung.