Gesetze / RL 2014/90/EU

RL 2014/90/EU

Art 33 Erfahrungsaustausch

Stand: 02.10.2026

Die Kommission organisiert den Erfahrungsaustausch zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Notifizierungspolitik zuständig sind, insbesondere in Bezug auf die Marktüberwachung.

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