Gesetze / RL 2014/53/EU

RL 2014/53/EU

Art 16 Vermutung der Konformität von Funkanlagen

Stand: 02.10.2026

Funkanlagen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, übereinstimmen, wird eine Konformität mit den grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 vermutet, die von diesen Normen oder Teilen davon abgedeckt werden.

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