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# Art 16 RL 2014/53/EU — Vermutung der Konformität von Funkanlagen

RL 2014/53/EU  
Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Funkanlagen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, übereinstimmen, wird eine Konformität mit den grundlegenden Anforderungen gemäß Artikel 3 vermutet, die von diesen Normen oder Teilen davon abgedeckt werden.

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Zitiervorschlag: Art 16 RL 2014/53/EU

Datenquelle: EUR-Lex, abgerufen 02.10.2026

Nicht-amtliche konsolidierte Fassung — verbindlich ist der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Wortlaut (eur-lex.europa.eu: https://eur-lex.europa.eu)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-53-eu/16

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