Art 16 Bericht
Stand: 02.10.2026
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 28. November 2019 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die Maßnahmen getroffen haben, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, wobei sie auch die Anwendung des Artikels 3 Absatz 6 in Verbindung mit Artikel 8 Absätze 1 und 2 bewertet, und unterbreitet erforderlichenfalls Gesetzgebungsvorschläge.