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Art 96 RL 2013/36/EU — Betrieb einer Website über die Unternehmensführung und -kontrolle und die Vergütung

RL 2013/36/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Institute, die eine Website betreiben, erläutern darauf, wie sie die Anforderungen der Artikel 88 bis 95 erfüllen.