Gesetze / RL 2012/13/EU

RL 2012/13/EU

Art 12 Bericht

Stand: 02.10.2026

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 2. Juni 2015 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen, und unterbreitet gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge.

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