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Art 12 RL 2012/13/EU — Bericht

RL 2012/13/EU

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 2. Juni 2015 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen, und unterbreitet gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge.