Gesetze / RL 2009/81/EG

RL 2009/81/EG

Art 8 Schwellenwerte für Aufträge

Stand: 02.10.2026

Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:

a) 432 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;

b) 5 404 000 EUR bei Bauaufträgen.

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