Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:
a) 432 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;
b) 5 404 000 EUR bei Bauaufträgen.
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Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet:
a) 432 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen;
b) 5 404 000 EUR bei Bauaufträgen.