Art 25 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Stand: 02.10.2026
Jeder Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über seine Verfahren zur Begutachtung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und zur Überwachung notifizierter Stellen sowie über diesbezügliche Änderungen.
Die Kommission macht diese Information der Öffentlichkeit zugänglich.