Art 5 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 5 RL 2009/136/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.