Art 4 Überprüfung der Einschränkungen und Verbote
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-104-eg/4#abs-1 (1) Verbote oder Einschränkungen des Einsatzes von Leiharbeit sind nur aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt; hierzu zählen vor allem der Schutz der Leiharbeitnehmer, die Erfordernisse von Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz oder die Notwendigkeit, das reibungslose Funktionieren des Arbeitsmarktes zu gewährleisten und eventuellen Missbrauch zu verhüten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-104-eg/4#abs-2 (2) Nach Anhörung der Sozialpartner gemäß den nationalen Rechtsvorschriften, Tarifverträgen und Gepflogenheiten überprüfen die Mitgliedstaaten bis zum 5. Dezember 2011 die Einschränkungen oder Verbote des Einsatzes von Leiharbeit, um festzustellen, ob sie aus den in Absatz 1 genannten Gründen gerechtfertigt sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-104-eg/4#abs-3 (3) Sind solche Einschränkungen oder Verbote durch Tarifverträge festgelegt, so kann die Überprüfung gemäß Absatz 2 von denjenigen Sozialpartnern durchgeführt werden, die die einschlägige Vereinbarung ausgehandelt haben.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-104-eg/4#abs-4 (4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten unbeschadet der nationalen Anforderungen hinsichtlich der Eintragung, Zulassung, Zertifizierung, finanziellen Garantie und Überwachung der Leiharbeitsunternehmen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2008-104-eg/4#abs-5 (5) Die Mitgliedstaaten informieren die Kommission über die Ergebnisse der Überprüfung gemäß den Absätzen 2 und 3 bis zum 5. Dezember 2011.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu Art 4 RL 2008/104/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 20.11.2014 – C-533/13
- EuGH, 17.03.2015 – C-533/13Zitiert von 5
- FG Hamburg, 17.04.2024 – 4 K 91/21Zitiert von 2
- BAG, 30.09.2014 – 1 ABR 79/12Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Übernahme eines Leiharbeitnehmers - nicht vorübergehende ArbeitnehmerüberlassungZitiert von 31
- BGH, 20.03.2023 – AnwZ (Brfg) 12/21Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Unvereinbarkeit der Arbeitnehmerüberlassung mit dem Anwaltsberuf; Gefahr von Interessenkollisionen
- BGH, 23.06.2016 – I ZR 71/15Wettbewerbsverstoß: Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung als Marktverhaltensregelung - ArbeitnehmerüberlassungZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- BSG, 27.04.2021 – B 12 R 18/19 RBetriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag christlicher Einzelgewerkschaften ohne Kollisionsregel - Beitragsbemessung für einen Leiharbeitnehmer nach dem Equal-Pay-Grundsatz - kein Vertrauensschutz des Verleihers - Schätzungsbefugnis des Rentenversicherungsträgers hinsichtlich des VergleichslohnsZitiert von 15
- EuGH, 14.10.2020 – C-681/18Leiharbeit: Anforderungen an die Verhinderung von Missbrauch durch aufeinanderfolgende Überlassungen von Leiharbeitnehmern nach Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2008/104/EG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
- EuGH, 23.04.2020 – C-681/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 4 RL 2008/104/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.