Gesetze / RL 2004/80/EG RL 2004/80/EG Art 19 Überprüfung Stand: 02.10.2026 Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss spätestens bis zum 1. Januar 2009 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie.