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Art 19 RL 2004/80/EG — Überprüfung

RL 2004/80/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss spätestens bis zum 1. Januar 2009 einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie.