Gesetze / RL 2003/96/EG

RL 2003/96/EG

Art 3

Stand: 02.10.2026

Die in der Richtlinie 92/12/EWG genannten Begriffe „Mineralöle“ und „Verbrauchsteuern“, soweit diese auf Mineralöle Anwendung finden, sind dahin gehend auszulegen, dass sie alle Energieerzeugnisse, den elektrischen Strom und alle nationalen indirekten Steuern nach Artikel 2 bzw. Artikel 4 Absatz 2 dieser Richtlinie umfassen.

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