Gesetze / RL 2002/98/EG

RL 2002/98/EG

Art 1 Zielsetzung

Stand: 02.10.2026

Diese Richtlinie legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards für menschliches Blut und Blutbestandteile fest mit dem Ziel, ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.

→Art 2