Gesetze / RL 1999/31/EG

RL 1999/31/EG

Art 5c Austausch von bewährten Verfahren und Informationen

Stand: 02.10.2026

Die Kommission organisiert einen regelmäßigen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zur praktischen Umsetzung der Anforderungen dieser Richtlinie zwischen den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls auch mit regionalen und kommunalen Behörden.

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