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Art 5c RL 1999/31/EG — Austausch von bewährten Verfahren und Informationen

RL 1999/31/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kommission organisiert einen regelmäßigen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zur praktischen Umsetzung der Anforderungen dieser Richtlinie zwischen den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls auch mit regionalen und kommunalen Behörden.