Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1
VAP U 2.1§ 2 Bewerbung
Stand: 09.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-32379--2019/2#abs-1 (1) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-32379--2019/2#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen:
1. ein Lebenslauf,
2. eine Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule,
3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 und
4. Kopien von Zeugnissen der praktischen Tätigkeiten und Prüfungen seit der Schulentlassung.