Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1

VAP U 2.1

§ 2 Bewerbung

Stand: 09.12.2025

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-32379--2019/2#abs-1 (1) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-32379--2019/2#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1. ein Lebenslauf,

2. eine Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule,

3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 und

4. Kopien von Zeugnissen der praktischen Tätigkeiten und Prüfungen seit der Schulentlassung.

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