Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014 Nordrhein-Westfalen
BesVersAnpG 2013/2014 NRW§ 4 Bekanntmachungsermächtigung
Stand: 26.08.2026
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach den §§ 2 und 3 geänderten Beträge im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.