Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 Nordrhein-Westfalen
BesVersAnpG 2011/2012 NRW§ 8 Bekanntmachungsermächtigung
Stand: 26.08.2026
Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach §§ 4 bis 7 erhöhten Beträge im Ministerialblatt des Landes bekannt zu machen.