Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnungsbehördengesetz
OBG§ 46 Gebühren
Stand: 26.08.2026
Die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen der Ordnungsbehörden richtet sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NW) in der jeweils gültigen Fassung und den hierzu erlassenen Gebührenordnungen.