Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ordnungsbehördengesetz
OBG§ 14 Voraussetzungen des Eingreifens
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/14#abs-1 (1) Die Ordnungsbehörden können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-27407--1980/14#abs-2 (2) Zur Erfüllung der Aufgaben, die die Ordnungsbehörden nach besonderen Gesetzen und Verordnungen durchführen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3), haben sie die dort vorgesehenen Befugnisse. Soweit solche Gesetze und Verordnungen Befugnisse der Ordnungsbehörden nicht enthalten, haben sie die Befugnisse, die ihnen nach diesem Gesetz zustehen.
Wird zitiert von 775 Entscheidungen zu § 14 OBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Aachen, 17.02.2021 – 10 K 5218/17
- OVG NRW, 06.10.2017 – 11 A 353/17Zitiert von 11
- VG Aachen, 05.01.2023 – 6 L 2/23Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 01.09.2022 – 6 K 4721/21
- VG Minden, 30.01.2008 – 3 K 1570/06Zitiert von 3
- VG Minden, 30.01.2008 – 3 K 1572/06
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.09.2026 – 5 A 415/24Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
- OVG NRW, 11.08.2026 – 13 B 675/26Lebensmittelrecht: Reichweite der Auskunftspflicht eines Anbieters ladungsfähiger Anschriften zur Erhebung von Kundendaten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 31.07.2026 – 5 B 947/26Offensichtliche Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Brandschutzregelung für ein Musikfestival Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 OBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.