Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
LAP-gDFm/EloAufklBundV§ 17 Praxisbezogene Lehrveranstaltung IV
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/lap-gdfm_eloaufklbundv/17#abs-1 (1) Die Praxisbezogene Lehrveranstaltung IV baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten der vorausgegangenen praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sowie auf den in den Praktika vermittelten Kenntnissen auf.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/lap-gdfm_eloaufklbundv/17#abs-2 (2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten
1.
Entzifferung,
2.
Einsatzgrundsätze Fernmelde- und Elektronische Aufklärung sowie Elektronischer Kampf und
3.
Fremde Streitkräfte und daneben oder stattdessen Paramilitärische Organisationen.