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§ 17 LAP-gDFm/EloAufklBundV — Praxisbezogene Lehrveranstaltung IV

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.05.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Praxisbezogene Lehrveranstaltung IV baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten der vorausgegangenen praxisbezogenen Lehrveranstaltungen sowie auf den in den Praktika vermittelten Kenntnissen auf.

(2) Zusätzlich werden Kenntnisse vermittelt in den Lehrgebieten

1.
Entzifferung,
2.
Einsatzgrundsätze Fernmelde- und Elektronische Aufklärung sowie Elektronischer Kampf und
3.
Fremde Streitkräfte und daneben oder stattdessen Paramilitärische Organisationen.