Gesetze / KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung
KV/PVPauschBeitrV§ 7 Abrechnungszeiträume bis 2008
Stand: 10.06.2019
Für die Abrechnungszeiträume bis einschließlich 2008 ist, vorbehaltlich des § 6, diese Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Änderungsverlauf
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30.06.2009 Ausfertigung
§ 7 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. Juni 2009 (BGBl. I 1680)
BGBl. 2009 I S. 1680
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