Gesetze / Immobilienwertermittlungsverordnung

ImmoWertV

§ 3 Wertermittlungsstichtag und allgemeine Wertverhältnisse

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/immowertv--2010/3#abs-1 (1) Der Wertermittlungsstichtag ist der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/immowertv--2010/3#abs-2 (2) Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt bestimmen sich nach der Gesamtheit der am Wertermittlungsstichtag für die Preisbildung von Grundstücken im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (marktüblich) maßgebenden Umstände wie nach der allgemeinen Wirtschaftslage, den Verhältnissen am Kapitalmarkt sowie den wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen des Gebiets.

§ 2 § 4