Gesetze / Haushaltsgesetz 2021

HG 2021

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2021--2020/1#abs-1 (1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 572 725 714 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2021--2020/1#abs-2 (2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2021 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wird für das Jahr 2021 in Einnahmen und Ausgaben auf 4 194 108 000 Euro und mit den ausgebrachten Vermerken festgestellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2021--2020/1#abs-3 (3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2021 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ wird für das Jahr 2021 in Einnahmen und Ausgaben auf 102 694 600 000 Euro festgestellt.

§ 2