Gesetze / Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

GrÄndStVtr SN/TH

Art 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sn_th/1#abs-1 (1) Die nachfolgend aufgeführten Gemeinden werden aus dem Land Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert:

1.
aus dem Landkreis Greiz die GemeindenStadt Elsterberg,Görschnitz,
2.
aus dem Landkreis Schleiz die GemeindenLangenbach,Stadt Mühltroff,Thierbach,
3.
aus dem Landkreis Zeulenroda die GemeindenEbersgrün,Stadt Pausa,Ranspach,Unterreichenau.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sn_th/1#abs-2 (2) Für den Gebietsstand der Gemeinden nach Absatz 1 sind die Grenzen nach dem Stand vom 3. Oktober 1990 maßgebend, soweit nicht nach diesem Zeitpunkt, aber vor Inkrafttreten dieses Vertrages Gebietsänderungen nach § 12 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I Nr. 28 S. 255) erfolgt sind.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sn_th/1#abs-3 (3) Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag ersichtlich.

Art 2