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# Art 1 GrÄndStVtr SN/TH

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die nachfolgend aufgeführten Gemeinden werden aus dem Land Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert:

- 1. aus dem Landkreis Greiz die GemeindenStadt Elsterberg,Görschnitz,

- 2. aus dem Landkreis Schleiz die GemeindenLangenbach,Stadt Mühltroff,Thierbach,

- 3. aus dem Landkreis Zeulenroda die GemeindenEbersgrün,Stadt Pausa,Ranspach,Unterreichenau.

(2) Für den Gebietsstand der Gemeinden nach Absatz 1 sind die Grenzen nach dem Stand vom 3. Oktober 1990 maßgebend, soweit nicht nach diesem Zeitpunkt, aber vor Inkrafttreten dieses Vertrages Gebietsänderungen nach § 12 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (GBl. I Nr. 28 S. 255) erfolgt sind.

(3) Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage 1 zu diesem Vertrag ersichtlich.

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Zitiervorschlag: Art 1 GrÄndStVtr SN/TH

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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