Gesetze / Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

GrÄndStVtr BB/ST

Art 5

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_st/5#abs-1 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_st/5#abs-2 (2) Dieser Vertrag tritt am Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.

Art 4