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Art 5 GrÄndStVtr BB/ST

Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden unverzüglich ausgetauscht.

(2) Dieser Vertrag tritt am Tag, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft.