Gesetze / Funktionsverlagerungsverordnung

FVerlV

§ 6 Kapitalisierungszeitraum

Bund

Werden keine Gründe für einen bestimmten, von den Umständen der Funktionsausübung abhängigen Kapitalisierungszeitraum glaubhaft gemacht oder sind solche Gründe nicht ersichtlich, ist ein unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum zu Grunde zu legen.

§ 5 § 7