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eGBRStVtrArt 9 Organisation und Struktur des Fachbeirats
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/eGBRStVtr/9#abs-1 (1) 1 Der Fachbeirat berät die Leitung und den Länderbeirat des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. 2 Ihm soll vor Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Zugriffsberechtigten haben können, Gelegenheit zur Stellungnahme geben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/eGBRStVtr/9#abs-2 (2) 1 Die Mitglieder des Fachbeirats werden durch die Leitung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters auf Vorschlag der betroffenen Berufs- und Leistungserbringerverbände im Einvernehmen mit dem Länderbeirat für die Dauer von höchstens fünf Jahren berufen. 2 Dabei sollen möglichst alle Zugriffsberechtigten durch Vertreterinnen und Vertreter ihres Berufs oder ihrer Berufsverbände berücksichtigt werden. 3 Bei dem Vorschlag von Mitgliedern zur Besetzung des Fachbeirats sind weibliche und männliche Personen gleichermaßen zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/eGBRStVtr/9#abs-3 (3) 1 Der Fachbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt aus seiner Mitte jeweils für die Dauer von zwei Jahren eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. 2 Der Fachbeirat hat seine Geschäftsstelle beim elektronischen Gesundheitsberuferegister.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/eGBRStVtr/9#abs-4 (4) 1 Der Fachbeirat tritt mindestens einmal jährlich zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. 2 Auf Antrag von mehr als einem Drittel der Mitglieder tritt er zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. 3 Die Einladung zu den Sitzungen, die Aufstellung der Tagesordnung und die Sitzungsleitung obliegen der Sprecherin oder dem Sprecher. 4 Auf Wunsch des Fachbeirats nehmen die Leitung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters und die oder der Vorsitzende des Länderbeirats an Sitzungen des Fachbeirats teil.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/eGBRStVtr/9#abs-5 (5) Die Leitung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters berichtet dem Fachbeirat regelmäßig, wenigstens einmal jährlich, über den Sachstand und die Entwicklung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters.