Gesetze / Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
eBAnzV§ 5 Außerkrafttreten
Stand: 01.01.2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
eBAnzVStand: 01.01.2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.