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§ 5 eBAnzV — Außerkrafttreten

Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2031 außer Kraft.