Gesetze / Landesrecht Bayern / eAktV ArbSozG · GVBl. S. 190, BayRS 32-2-A

Verordnung über die elektronische Aktenführung in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

6 Normen · Ausgangsfassung vom 13.04.2023 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 In Papierform angelegte Akten
  4. § 3 Bildung, Struktur und Format der elektronischen Akten
  5. § 4 Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akte
  6. § 5 Ersatzmaßnahmen
  7. § 6 Inkrafttreten
  8. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 55 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.