Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print Dig/PrintMedAusbV 2013 § 2 Dauer der Berufsausbildung Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Zur aktuellen Fassung → Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.