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§ 2 Dig/PrintMedAusbV 2013 — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.