Gesetze / SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Corona-ArbSchV § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 17.03.2021 bis 20.04.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. April 2021 außer Kraft.