Gesetze / Chemikalien-Klimaschutzverordnung
ChemKlimaschutzV§ 1 Anwendungsbereich
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/chemklimaschutzv--2008/1#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt ergänzend zu der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 195).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/chemklimaschutzv--2008/1#abs-2 (2) § 3 Absatz 2 und § 5 Absatz 2 Nummer 5 gelten nicht
Änderungsverlauf
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14.02.2017 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2017 (BGBl. I 148)
BGBl. 2017 I S. 148
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31.08.2015 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 434 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. 2015 I S. 1474
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.