Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder
TV-EntgeltU-B/L§ 4 Umwandelbare Entgeltbestandteile
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-TVEntgeltUB_L/4#abs-1 (1) Beschäftigte können nur künftige Entgeltansprüche umwandeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-TVEntgeltUB_L/4#abs-2 (2) Umwandelbar sind künftige Ansprüche auf die Jahressonderzahlung sowie auf monatliche Entgeltbestandteile.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/by-TVEntgeltUB_L/4#abs-3 (3) Vermögenswirksame Leistungen können nicht umgewandelt werden.