Gesetze / Landesrecht Bayern / Förderlehrerprüfungsordnung II
ZAPO/FöL II§ 11 Einteilung der Prüfung
Stand: 25.08.2026
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer schulpraktischen Prüfung und zwei mündlichen Prüfungen; in die Gesamtnote fließt auch die gemäß § 15 Abs. 3 gebildete Durchschnittsnote ein.