Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer schulpraktischen Prüfung und zwei mündlichen Prüfungen; in die Gesamtnote fließt auch die gemäß § 15 Abs. 3 gebildete Durchschnittsnote ein.
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Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer schulpraktischen Prüfung und zwei mündlichen Prüfungen; in die Gesamtnote fließt auch die gemäß § 15 Abs. 3 gebildete Durchschnittsnote ein.