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§ 11 ZAPO/FöL II (Bayern) — Einteilung der Prüfung

Förderlehrerprüfungsordnung II

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, einer schulpraktischen Prüfung und zwei mündlichen Prüfungen; in die Gesamtnote fließt auch die gemäß § 15 Abs. 3 gebildete Durchschnittsnote ein.