Gesetze / Landesrecht Bayern / Sicherheitswachtgesetz
SWGArt 15 Ausweispflicht
Stand: 27.08.2026
Die Angehörigen der Sicherheitswacht erhalten einen Dienstausweis. Sie haben sich auf Verlangen der von einer Maßnahme betroffenen Person auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.