Gesetze / Landesrecht Bayern / Sicherheitswachtgesetz
SWGArt 16 Entschädigung und Sachschadenersatz
Stand: 27.08.2026
Angehörige der Sicherheitswacht erhalten für ihren Aufwand eine pauschale Entschädigung nach Maßgabe einer Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Treten im Rahmen ihrer Dienstausübung Sachschäden ein, so gelten die Richtlinien zum Sachschadenersatz bei Staatsbediensteten entsprechend.