Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz
FachV-Pol/VS§ 25 Inhalte der Ausbildung
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayFachVPol_VS/25#abs-1 (1) Die Ausbildung umfasst folgende Ausbildungsfächer:
1. Allgemeines Polizeirecht,
2. Beamtenrecht,
3. Besonderes Sicherheitsrecht,
4. Strafrecht,
5. Verkehrsrecht,
6. Fahrausbildung,
7. Geschlossener Einsatz,
8. Informationstechnologie,
9. Kriminalistik,
10. Sachbearbeitung,
11. Waffen- und Schießausbildung,
12. Polizeiliches Einsatzverhalten,
13. Berufsethik,
14. Englisch,
15. Einsatzbezogene polizeiliche Selbstverteidigung und Eigensicherung,
16. Kommunikation und Konfliktbewältigung,
17. Politische Bildung/Zeitgeschehen und
18. Sport.
Im Ausbildungsplan können weitere Ausbildungsfächer festgelegt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayFachVPol_VS/25#abs-2 (2) Gliederung, Inhalte und Lernziele der Ausbildungsfächer, Anzahl und Verteilung der Unterrichtsstunden sowie Methodik und Didaktik der Vermittlung werden im Ausbildungsplan festgelegt.